Außerbetriebssetzung von Kraftfahrzeugen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei uns im Bürgerbüro vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
Kosten
16,80 €